Altersteilzeit weiterhin möglich

Die Anlage 1.6.2 zur KAO gilt nun entsprechend dem Tarifabschluss im öffentlichen Dienst weiter bis zum 31.12.2022.
In der Anlage 1.6.2 zur KAO wurde mit sofortiger Wirkung folgender § 2 eingefügt:
„An Stelle des § 15 Abs. 2 TV Flex AZ wird bestimmt:
(2) Diese Arbeitsrechtsregelung gilt für Beschäftigte im Geltungsbereich der KAO, die bis zum 31. Dezember 2022 die jeweiligen tariflichen Voraussetzungen erfüllen und deren Altersteilzeitarbeitsverhältnis oder deren flexible Altersarbeitszeit vor dem 1. Januar 2023 begonnen hat.“
Zwar liegen die ausformulierten Tarifvertragstexte noch nicht vor, aber damit haben Beschäftigte und Dienststellen schon einmal Planungssicherheit bezüglich der nach vorheriger Rechtslage zum 31.12.2020 auslaufenden Altersteilzeitregelung. Wenn die fertigen Tarifvertragstexte vorliegen, folgen ggf. weitere Informationen zur konkreten Umsetzung.