Arbeitsrecht
Hier möchten wir über die Besonderheiten im Arbeitsrecht der Evangelischen Landeskirche in Württemberg hinweisen und informieren.
Die Landeskirchliche Mitarbeitervertretung (LakiMAV) hat sehr vielfältige Aufgaben, die sich aus dem Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG.Württemberg) ergeben. Eine Aufgabe ist es, die örtlichen Mitarbeitervertretungen über ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten zu beraten und zu informieren sowie ihre Tätigkeit vor Ort zu fördern.
Die Arbeitsrechtliche Kommission - Landeskirche und Diakonie in Württemberg (AK) hat die Aufgabe, im Rahmen der Ordnung der Landeskirche arbeitsrechtliche Regelungen zu beschließen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverträgen (z. B. Übernahme von Tarifabschlüssen, Vergütungsgruppenplänen usw.) betreffen.
Das Arbeitsverhältnis von kirchlichen Beschäftigten wird durch das allgemeine, staatliche Arbeitsrecht und das kirchliche Arbeitsrecht bestimmt. Die Kirchliche Anstellungsordnung (KAO) ist ein Teil des Arbeitsrechts der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.
Hier finden Sie einen Link zu Arbeitsrechtlichen Hinweisen der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung (LakiMAV)